Umsetzung des Infektionsschutzgesetz (IfSG) — Januar 2022

Bitte beachten Sie, dass nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der aktuell geltenden Fassung für Besucher (nicht für Patienten) aller medizinischen Einrichtungen (und somit auch unserer Praxis) die Verpflichtung zur Vorlage eines tagesaktuellen Covid-19-Tests gilt. Diesen können Sie im Bedarfsfall auch kurzfristig und fußläufig ohne Voranmeldung in der Teststelle auf dem Parkplatz des Krankenhauses durchführen lassen.

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